Nehmen Sie so schnell wie möglich nach der Tat Kontakt mit dem rechtsmedizinischen Institut oder einer Partnerklinik in Ihrer Nähe auf, da einige Befunde und Spuren nur für kurze Zeit nachweisbar sein können.
Sollten Sie von sexualisierter Gewalt betroffen sein, waschen oder duschen Sie sich bitte nicht nach der Tat und wenden Sie sich möglichst schnell an eine Klinik in Ihrer Nähe, die im Rahmen der „Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung“ Ihre Befunde gerichtsfest dokumentieren und Ihre etwaigen Verletzungen adäquat behandeln kann. Die für Sie nächstgelegene Klinik entnehmen Sie bitte dem Reiter Partnerkliniken. Weitere Informationen finden Sie unter Soforthilfe nach Vergewaltigung.
Die zum Zeitpunkt des Vorfalls getragene Kleidung und auch in die Tat verwickelte Gegenstände (z.B. Decken, Kissenbezüge) können Spurenträger sein und somit als Beweismittel dienen. Reinigen oder entsorgen Sie diese Dinge erst nach Rücksprache mit uns oder unseren Partnerkliniken. Bewahren Sie Bekleidung und Gegenstände so lange trocken und im Idealfall getrennt voneinander in Papiertüten auf.
